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(ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN & KUNDENINFORMATIONEN)

Angebot, Verbindlichkeit

Die Angebot der Verkäuferin sind freibleibend. Technische Äußerungen in Form und Farbe bleiben - soweit für den Käufer zumutbar - vorbehalten. Vermittler/innen der Bela Aqua Baleares S.L. sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden mit dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu treffen, die von diesem Bestellformular oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder den Produktangaben der Verkäuferin entgegenstehen. 

Versandkosten, Preisbindung, Rücktritt

Die Lieferung durch Techniker der Verkäuferin erfolgt über den Käufer kostenfrei. Kosten für eine Versendung (Spedition, DHL etc. )direkt an den Käufer trägt dieser. Die Verkäuferin garantiert den bei Vertragsabschluss​ vereinbarten Preis (+evtl. Versandkosten/Nachnahmekosten) für die Dauer von sechs Monaten. Ist der Verkäuferin eine Lieferung erst mehr als sechs Monate nach Vertragsabschluss möglich, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn der am Liefertag gültige Verkaufspreis im Verhältnis zum vereinbarten Verkaufspreis mehr als fünf Prozent gestiegen ist. 

Der Rücktritt ist innerhalb von zwei Wochen nach Übersendung des Preiserhöhungsverlanges der Verkäuferin gegenüber schriftlich zu erklären. Für die Fristberechnung ist der Zugang beim Käufer maßgeblich. Steht dieser nicht zweifelsfrei fest, so gilt der Poststempel auf dem Preiserhöhungsverlangen für die Fristberechnung. 

Liefertermin

Der bei der Bestellung von der Verkäuferin angegebene Liefertermin ist unverbindlich. Es ist kein Festtermin und kann bis zu sechs Wochen überschritten werden. Auch an diese Frist ist die Verkäuferin im Falle von Umständen, die diese nicht zu vertreten hat, wie Z.B. höhere Gewalt, Streik ect. nicht gebunden. Für diesen Fall ist der Käufer berechtigt, vom Betrag zurück zu treten, wenn er der Verkäuferin vorher eine angemessene Nachfrist (zumindest 14 Tage) gesetzt hat und diese nicht innerhalb dieser Frist liefert.

Gewährleistung

  1. Gewährleistungsvoraussetzung:

Nach- und fachgerechte Montage. Bedingungsgemäßer Einsatz zur Nutzung. Durchführung der vorgeschriebenen Serviceintervalle laut Benutzerhandbuch mit Originalfiltern und Membranen des Herstellers Bela Aqua.

  • Die Wasserfilteranlegen dürfen nur mit Kaltwasser (Leitungswasser) betrieben werden, dessen Monomal- und Maximaltemperatur dem Benutzerhandbuch (Bedienungsanleitung) des jeweiligen Produktes zu entnehmen sind. In der Regel liegen diese zwischen 5 Grad Celsius und max. 40 Grad Celsius
  • Der Wassereingangsdruck muss sich innerhalb des für die Wasseranlage zulässigen Bereichs befinden. Die Angaben je Modell finden Sie im Benutzerhandbuch. In der Regel liegen diese zwischen minimal 1,0 bar bis maximal 5,0 bar.
  • Der Leitwert (Summe von organischen und anorganischen Verbindungen) darf nicht höher als 2800yS sein. 
  • Das zu filternde Eingangswasser muss der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung entsprechen 
  • Ausgeschlossen sind weiterhin Ansprüche aus Schadensfällen wie beispielsweise Frost, Unfälle, Feuer, Hochwasser, Einfrierung, Katastrophen, technische Veränderungen, keine und / oder unsachgemäße Wartung, falsche Montage, Verwendung anderer Filter oder unsachgemäße Nutzung, wie zum Beispiel die Nutzung von Leitungswasser, welches nicht der DIN 2000 Norm entspricht (hierzu zählt insbesondere Brunnenwasser).

Bei einer nicht dafür vorgesehenen Modifikation, wie das Anschließen von Kaffeemaschinen, Kühlschränke mit Wasserspendern, Soda-Maschinen, Eiswürfelmaschinen, Heißwasserboiler (z.B. Quooker) und dergleichen, entfällt die Gewährleistung. Wir übernehmen keine Haftung für Defekte und Schäden an solchen Drittgeräten oder Schäden die im Zusammenhang mit dem Betreiben von Drittgeräten des Käufers stehen. 

     2.    Ausgenommen von der Gewährleistung sind:

  • Glas- und Keramikartikel, Mineralsalze, Kristalle, Werbeartikel, Verschleißteile (z.B. Ventile von Mischbatterien (Drei-Wege-Hahn), Dichtungen ect.) insbesondere sämtliche Filter, Energetisierungs- und Vitalisierungskartuschen.
  • Kommt es (beispielsweise durch Montagearbeiten an der Wasserleitung innerhalb und außerhalb des Gebäudes) im Gerät zu einer von der Bela Aqua Baleares S.L. nicht zu beeinflussenden Schmutzbeaufschlagung durch Rost- oder Sandpartikel, welche Schalter und Filter beschädigen können und somit eine Fehlfunktion dieser verursachen, werden weder Kosten noch eine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch, wenn das Gerät unsachgemäß geöffnet oder repariert wurde. 
  • Sollte es durch den Einsatz von Ionentauschern, Enthärtungs- oder Dosieranlagen zum vorzeitigen Filter- oder Membrandverschleiß kommen, fällt dies nicht unter die Gewährleistung.
  • Schäden durch äußere Einwirkungen, z.B. Stromspitzen, Stromschwankungen, defekte Steckdosen / Verteilerkabel ect.
  • Ausgeschlossen vom Umfang der Gewährleistungen sind Kosten des Käufers, wie beispielsweise Telefonkosten, Reise- und Urlaubskosten, Verdienstausfall, Schadensersatz für Zeitaufwand oder Schäden an anderen Geräten oder Einrichtungen, sowie Tieren und Gegenständen, Montagearbeiten im Rahmen der Gewährleistungsvereinbarung erfolgen immer nach VOB Teil-C durch autorisierte Service-Monteure.

3. Gewährleistungsansprüche

Gewährleistungsansprüche sind sofort nach Auftreten eines Mangels schriftlich bei der Bela Aqua Baleares S.L. anzuzeigen. Stellt sich bei einer Überprüfung der Reklamation durch die Bela Aqua Baleares S.L. heraus, dass diese nach den vorliegenden Gewährleistungsbedingungen unberechtigt sind, so behält sich die Bela Aqua Baleares S.L. vor, den Kostenersatz für die aufgewendete Zeit, Fahrtkosten und das Material geltend zu machen.

Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung für den hygienischen Zustand der gelieferten Ware nach Gefahrenübergang an den Käufer. Der Käufer ist für den Betrieb, die Wartung, den sachgerechten Einsatz der erworbenen Produkte, sowie für den hygienischen Zustand selbst verantwortlich. Die Mängehaftung ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Kosten für durch den Käufer selbst in Auftrag gegebene Wasseranalyse (z.B. in einem Labor) werden von der Verkäuferin nicht übernommen.

Filterwechsel

Filter- und Membranwechsel ist laut Benutzerhandbuch durchzuführen, ggf. früher bei vorzeitiger Sättigung der Filter. Ein früherer Wechsel der Filter und / oder Membran kann erforderlich sein, wenn der Wasserdurchfluss spürbar reduziert ist. Ein früherer Wechsel stellt keinen Produktmangel des verwendeten Filters dar, sondern ist ein Hinweis auf vermehrtes Auftreten feinster Partikel im ungefilterten Eingangswasser.

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Dem Käufer steht ein Recht zur Aufrechnung gegen Forderung der Verkäuferin nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Verkäuferin anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers besteht nur, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Haftungsansprüche

Haftungsansprüche des Käufers gegen die Verkäuferin und deren Erfüllungsgehilfen wegen Pflichtverletzungen richten sich nach den allgemein gesetzlichen Vorschriften. Es wird keine Haftung für Bauteile übernommen, die der Hausinstallation des Kunden zuzurechnen sind, z.B. veraltete oder undichte Eckventile, die beim Einbau brechen, die sich auf Grund von Kalkablagerungen und / oder Materialermüdung nicht öffnen oder schließen lassen. 

Einbauumfang / Haftungsauschluss Zusatzarbeiten

Im Standarteinbau enthalten sind: Die An- und Abfahrtskosten des Technikers. Der Einbau der Anlage im Unter- oder Nebenschrank (unter der Küchenspüle) ohne Umbauarbeiten außer die Schlauchbohreung durch die Schrankwand. Anschluss am Eckventil, Anschluss am Siphon (Abwasser), Anschluss des Wasserhahns (von Bela Aqua) mit der Anlage beiliegenden Anschlusszubehör und Schläuchen. Die Kundeneinweisung und die Inbetriebnahme durch den Monteur. 

Beauftragt der Kunde den Monteur zusätzlichen Arbeiten, wie z.B. Montage eines neuen Siphon / Änderung eines bestehenden Siphon, Installation eines Eckventils, Entfernen und Wiedereinbringen Sockelleiste, Aus- und Einhänge Schranktüren / Auszüge, Durchbohren spezieller Arbeitsplattem (z.B. Corian), Wanddurchbohrung, Aus- / Einbau eines Schrank-Auszugs, Umbau eines Mülltrennungssystems, Auf- und Einbau einer Spülmaschine, Montage Fremdwasserhahn, Anschließen eines Fremdgerätes (z.B. Kühlschrankanschluss, Quooker, Kaffeemaschine ect.) erfolgt dies auf eigener Gefahr durch den Kunden sowie separater Berechnung dieser Tätigkeiten laut Preisliste. Eine Haftung für Sachs- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit den zusätzlich beauftragten Arbeiten stehen, wird von der Verkäuferin vollständig ausgeschlossen. 

Verweigerung der Abnahme, Schadensersatz, Gebrauchsvorteile / Wertersatz

Widerruft der Käufer den Vertrag innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist nicht, wird dieser für beide Vertragsteile verbindlich. Nach Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzung ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu bezahlen und die Verkäuferin kann die Abnahme der Ware Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises verlangen. Alternativ hat die Verkäuferin auch die Möglichkeit, vom Käufer für den Fall der Annahmeverweigerung pauschalen Schadensersatz in Höhe von 30 Prozent des Auftragswertes zu verlangen. Der Käufer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der tatsächliche entstandene Schaden der Verkäuferin geringer ist. Diese kann - wiederum gegen Nachweis - auch einen höheren als den pauschalen Schadensersatz geltend machen. 

Im Falle der Rückabwicklung des Vertrages wegen wirksamen Rücktritts des Käufers hat die Verkäuferin (nach Lieferung, Montage und Ingebrauchnahme der Ware) Anspruch auf Ausgleich der ihr entstandenen Aufwendung (Montage, Porto, Transportkosten ect.) und Ersatz der vom Käufer gezogenen Gebrauchsvorteile. 

Etwaiger Wertersazt im Falle eines Widerrufs richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Wasserfilterkartuschen die mit Wasser in Kontakt geraten sind / mit Wasser gefüllt wurden beträgt der Wertersatz bis zu 100%. Edelsteine, Flaschen und sonstige Verbrauchsmaterialien sind von jeglicher Rücknahme ausgeschlossen. 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer bleibt die Kaufsache im alleinigen Eigentum der Verkäuferin. Veräußert der Käufer die Kaufsache weiter, so tritt er außerdem etwaige Kaufpreisansprüche gegen den Dritterwerber bereits jetzt an die Verkäuferin ab. Diese hat die Abtretung durch die Unterschriftsleistung auf der Bestellung (durch den Fachberater) angenommen. 

Gerichtsstand, Rechtswahl für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird Augsburg vereinbart. Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher, so gilt diesen dessen allgemeiner Gerichtsstand. 

BELA-AQUA BALEARES S.L.

Calle Oms 50

07003 Palma - Illes Baleares

Tel.: +34 602102 652

Mail: info@bela-aqua-es


Bankverbindung : Caixa Bank

BIC: CAIXESBBXXX 

IBAN: ES50 2100 3345 4022 0014 2480

Gerichtsstand : Palma, Illes Baleares

NIF:  B19777747   

USt.ID: ES B19777747



letzte Aktualisierung: 19.08.2024